Produkte zum Begriff Schenkungen:
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Von Glück, Gunst und Gönnern. Erwerbungen und Schenkungen 1992-1997.
In kaum einem Zeitraum ist der Sammlungsbestand des Bayerischen Nationalmuseums so umfassend angewachsen wie in der kurzen Zeitspanne zwischen 1992 bis 1997. Außerordentlich glückliche Umstände haben zu diesem Ergebnis geführt: Eine Fülle von Schenkungen, herausragende Stiftungen, großzügiger mäzenatischer Einsatz und eine beispielhafte Förderungspolitik seitens des Freistaats Bayern bereicherten das Bayerische Nationalmuseum wie kein anderes deutsches Museum während eines vergleichbaren Zeitraums. Die in diesem Band gezeigten Beispiele beginnen mit Meisterwerken mittelalterlicher Kunst, dem folgen höchst glanzvolle Stücke des Kunsthandwerks aus Renaissance und Barock. Den Schlusspunkt bilden hohe Leistungen der barocken Skulptur und Werke des 19. Jahrhunderts, einschließlich Historismus und Jugendstil.
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Die Neue Sammlung - Schenkungen und Akquisitionen 1995-1999 des Architektur-Museums Frankfurt.
Katalog, Frankfurt 1999. Präsentation der Architekturdokumente zu zahlreichen bedeutenden Projekten, darunter das Rathaus Murcia von José Rafael Moneo Vallés, das GPA Gasometer B in Wien von Coop Himmelb(l)au, das Museum Liner in Appenzell von Annette Gigon und Mike Guyer, das Hochhaus am Bahnhof Friedrichstraße Berlin von Hans Scharoun, die Erweiterung des Rosenmuseums Steinfurth in Bad Nauheim von Enric Miralles u.v.a.
Preis: 14.95 € | Versand*: 6.95 € -
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Sind Schenkungen Ausgleichspflichtig?
Sind Schenkungen Ausgleichspflichtig? Schenkungen können unter bestimmten Umständen ausgleichspflichtig sein, zum Beispiel wenn sie als Vorauszahlung auf das Erbe gedacht sind und dadurch die gesetzlichen Erbteile beeinträchtigt werden. Auch wenn eine Schenkung grob unangemessen ist oder der Schenker pflichtteilsberechtigte Angehörige übergangen hat, kann eine Ausgleichspflicht bestehen. Es ist wichtig, dass Schenkungen rechtzeitig und klar dokumentiert werden, um Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um mögliche Ausgleichsansprüche zu klären.
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Sind Schenkungen steuerpflichtig?
Sind Schenkungen steuerpflichtig? Ja, Schenkungen können unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein. In Deutschland unterliegen Schenkungen grundsätzlich der Schenkungssteuer, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Dieser Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Wenn der Freibetrag überschritten wird, muss der Beschenkte Schenkungssteuer zahlen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die bestimmte Schenkungen von der Steuerpflicht befreien können. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.
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Sind Schenkungen Zugewinn?
Schenkungen können grundsätzlich zum Zugewinn zählen, wenn sie während der Ehezeit erfolgen und nicht aus dem sogenannten Endvermögen stammen. Der Zugewinn ist ein Konzept des deutschen Familienrechts, das die während der Ehezeit erworbenen Vermögenszuwächse regelt. Schenkungen, die außerhalb der Ehezeit oder aus dem Endvermögen getätigt werden, sind in der Regel nicht relevant für den Zugewinnausgleich. Es ist jedoch wichtig, dass Schenkungen im Rahmen einer Scheidung oder bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs offen gelegt werden, um eine gerechte Verteilung des Vermögens sicherzustellen. Letztendlich hängt die Frage, ob Schenkungen zum Zugewinn zählen, von den individuellen Umständen des Falls und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.
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Wann sind Schenkungen meldepflichtig?
Schenkungen sind in Deutschland meldepflichtig, wenn sie bestimmte Freibeträge überschreiten. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Beispielsweise liegt der Freibetrag für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern bei 400.000 Euro. Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Wenn der Freibetrag überschritten wird, fällt Schenkungssteuer an.
Ähnliche Suchbegriffe für Schenkungen:
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Sind Schenkungen zu versteuern?
Schenkungen können unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein, abhängig von der Höhe des Wertes der Schenkung und dem Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei bleiben. Wenn diese Freibeträge überschritten werden, müssen Schenkungen beim Finanzamt angezeigt und gegebenenfalls versteuert werden. Es ist wichtig, sich über die aktuellen steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Welche Schenkungen sind steuerfrei?
Welche Schenkungen sind steuerfrei? Steuerfrei sind Schenkungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und in gerader Linie Verwandten (z.B. Eltern und Kinder). Zudem sind Schenkungen bis zu einem bestimmten Freibetrag pro Jahr steuerfrei, der je nach Verwandtschaftsverhältnis variiert. Auch Schenkungen für wohltätige Zwecke oder zur Förderung von Kunst und Kultur können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen steuerlichen Regelungen und Freibeträge zu beachten, um unerwünschte Steuerfolgen zu vermeiden.
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Können Erben Schenkungen zurückfordern?
Können Erben Schenkungen zurückfordern? Ja, grundsätzlich können Erben Schenkungen zurückfordern, wenn sie nachweisen können, dass die Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers unangemessen war oder die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche verletzt wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Schenkung dazu führte, dass der Pflichtteil der gesetzlichen Erben geschmälert wurde. Es ist wichtig, dass die Erben innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis der Schenkung handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten einer Rückforderung zu prüfen.
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Welche Schenkungen sind Ausgleichspflichtig?
Welche Schenkungen sind Ausgleichspflichtig? Schenkungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sind grundsätzlich ausgleichspflichtig, wenn sie in einem Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag vereinbart wurden. Auch Schenkungen an Dritte können ausgleichspflichtig sein, wenn sie dazu dienen, den Pflichtteilsanspruch eines gesetzlichen Erben zu umgehen. Es ist wichtig zu beachten, dass Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Schenkers erfolgen, unter Umständen dem Pflichtteil unterliegen. In solchen Fällen können die Erben einen Ausgleichsanspruch geltend machen.
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